Zivilrecht

Vertragsrecht, Forderungen und Schadenersatz in Mattighofen

Ob Vertragsstreit, unbezahlte Rechnung oder Schaden durch das Verhalten eines anderen: Ich vertrete Privatpersonen und Unternehmen im gesamten Innviertel — außergerichtlich und, wo nötig, konsequent vor Gericht.

Wenn Ansprüche durchgesetzt werden müssen

Zivilrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen — von Verträgen über Schadenersatz bis zur Durchsetzung offener Forderungen. In der Praxis geht es meist darum, einen berechtigten Anspruch durchzusetzen oder sich gegen eine unberechtigte Forderung zu wehren, möglichst ohne dass daraus ein langwieriges Gerichtsverfahren wird.

Forderungsdurchsetzung

Unbezahlte Rechnungen kosten Unternehmen und Privatpersonen Zeit und Liquidität. Ich übernehme die außergerichtliche Mahnung, das Mahnverfahren vor Gericht sowie — bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU — das Europäische Mahnverfahren (EuMahnVO). Bleibt die Zahlung trotz Titel aus, begleite ich auch die Exekution zur zwangsweisen Durchsetzung, etwa durch Fahrnis- oder Forderungsexekution.

Vertragsstreitigkeiten

Ob Werkvertrag, Kaufvertrag oder Dienstleistungsvereinbarung: Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über Leistung, Mängel oder Zahlung, prüfe ich die Vertragslage und die Erfolgsaussichten, bevor unnötige Kosten für ein Verfahren entstehen. Oft lässt sich ein Streit durch ein klares anwaltliches Schreiben oder Verhandlungen bereits außergerichtlich lösen.

Schadenersatzrecht

Wird jemand durch das Verhalten eines anderen geschädigt — etwa durch einen Verkehrsunfall, eine mangelhafte Leistung oder eine Pflichtverletzung — stellt sich die Frage nach Verschulden, Kausalität und Schadenshöhe. Ich vertrete sowohl Geschädigte bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als auch Personen, gegen die unberechtigte Ansprüche erhoben werden.

Gesetzlicher Rahmen: Grundlage sind vor allem die allgemeinen Bestimmungen des ABGB zu Verträgen (§§ 859 ff), Gewährleistung (§§ 922 ff) und Schadenersatz (§§ 1293 ff), ergänzt durch verfahrensrechtliche Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO), der Exekutionsordnung (EO) und der Jurisdiktionsnorm (JN) für Fragen der Zuständigkeit.

Der Zivilprozess

Lässt sich ein Streit nicht außergerichtlich beilegen, vertrete ich Mandanten vor den zuständigen Bezirks- und Landesgerichten. Dazu gehört die Prüfung der Zuständigkeit und des Streitwerts, die Ausarbeitung von Klagen, Klagebeantwortungen und Einsprüchen gegen Zahlungsbefehle sowie die Vertretung in der mündlichen Verhandlung.

Typische Anlässe für zivilrechtliche Beratung

  • Offene Forderungen und Zahlungsverzug von Geschäfts- oder Vertragspartnern
  • Streit über die Erfüllung oder Mängelfreiheit einer vertraglichen Leistung
  • Schadenersatzansprüche nach Unfällen oder Pflichtverletzungen
  • Einsprüche gegen gerichtliche Zahlungsbefehle oder bedingte Zahlungsaufträge
  • Exekutionsverfahren zur Durchsetzung bereits titulierter Ansprüche

Frühzeitige Einschätzung zahlt sich aus

Gerade im Zivilrecht entscheidet oft die frühzeitige und korrekte Vorgehensweise über den Erfolg — sei es die fristgerechte Mängelrüge, das richtig formulierte Mahnschreiben oder der taktisch sinnvolle Zeitpunkt einer Klage. Eine erste rechtliche Einschätzung vor dem nächsten Schritt hilft, unnötige Kosten und Zeitverlust zu vermeiden.

Ansprüche klären und durchsetzen

Ich prüfe Ihre Situation und vertrete Sie konsequent — außergerichtlich und vor Gericht.

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