Haftungsgrundlagen nach einem Unfall
Bei Verkehrsunfällen haftet grundsätzlich, wer den Unfall schuldhaft verursacht hat. Daneben besteht für Kraftfahrzeughalter eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) — sie greift bereits durch den Betrieb des Fahrzeugs, unabhängig von einem Verschulden.
Welche Schäden ersetzt werden
Zum ersatzfähigen Schaden zählen die Reparaturkosten des Fahrzeugs, eine allfällige merkantile Wertminderung, Kosten für einen Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, Bergungs- und Abschleppkosten sowie bei Personenschäden Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld.
Mitverschulden und Kürzung der Ansprüche
Trägt der Geschädigte selbst eine Mitschuld am Unfall — etwa durch überhöhte Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit — wird der Schadenersatzanspruch entsprechend der Verschuldensquote gekürzt. Die genaue Aufteilung ist oft Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung.
Warum anwaltliche Vertretung sinnvoll ist
Versicherungen kürzen oder regulieren Ansprüche in der Praxis häufig zurückhaltend. Eine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass alle ersatzfähigen Schadenspositionen vollständig geltend gemacht werden und die Verjährungsfrist gewahrt bleibt.
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