Zivilrecht

Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich rasch die Frage nach Schadenersatz, Schmerzengeld und der Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Ich vertrete Geschädigte im gesamten Bezirk Braunau und Salzburg-Umgebung gegenüber Versicherungen und vor Gericht.

Haftungsgrundlagen nach einem Unfall

Bei Verkehrsunfällen haftet grundsätzlich, wer den Unfall schuldhaft verursacht hat. Daneben besteht für Kraftfahrzeughalter eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) — sie greift bereits durch den Betrieb des Fahrzeugs, unabhängig von einem Verschulden.

Welche Schäden ersetzt werden

Zum ersatzfähigen Schaden zählen die Reparaturkosten des Fahrzeugs, eine allfällige merkantile Wertminderung, Kosten für einen Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, Bergungs- und Abschleppkosten sowie bei Personenschäden Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld.

Gesetzlicher Rahmen: Maßgeblich sind die §§ 1293 ff ABGB (Schadenersatz) sowie das EKHG für die Gefährdungshaftung von Kraftfahrzeughaltern. Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB).

Mitverschulden und Kürzung der Ansprüche

Trägt der Geschädigte selbst eine Mitschuld am Unfall — etwa durch überhöhte Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit — wird der Schadenersatzanspruch entsprechend der Verschuldensquote gekürzt. Die genaue Aufteilung ist oft Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung.

Warum anwaltliche Vertretung sinnvoll ist

Versicherungen kürzen oder regulieren Ansprüche in der Praxis häufig zurückhaltend. Eine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass alle ersatzfähigen Schadenspositionen vollständig geltend gemacht werden und die Verjährungsfrist gewahrt bleibt.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Ihre Ansprüche nach einem Unfall durchsetzen

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