Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
Für Geldforderungen bis 75.000 Euro sieht die österreichische Zivilprozessordnung ein vereinfachtes Verfahren vor: Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht ohne mündliche Verhandlung einen Zahlungsbefehl. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist — es reicht die schlüssige Behauptung des Gläubigers.
Die vierwöchige Einspruchsfrist
Ab Zustellung des Zahlungsbefehls läuft eine Frist von vier Wochen, um Einspruch zu erheben. Wird diese Frist versäumt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar — unabhängig davon, ob die Forderung tatsächlich zu Recht besteht. Diese Frist ist eine der wichtigsten im gesamten Zivilverfahren und sollte niemals ungenützt verstreichen.
Was passiert ohne Einspruch?
Bleibt der Einspruch aus, erwächst der Zahlungsbefehl in Rechtskraft und bildet einen Exekutionstitel. Der Gläubiger kann dann unmittelbar Exekution führen — etwa durch Gehaltspfändung, Kontopfändung oder Fahrnisexekution — ohne dass die Forderung inhaltlich je geprüft wurde.
Wann ein Einspruch sinnvoll ist
- Die Forderung ist bereits ganz oder teilweise bezahlt
- Die Forderung ist verjährt
- Die Höhe der Forderung ist unrichtig oder überhöht
- Die zugrunde liegende Leistung war mangelhaft oder wurde nicht erbracht
- Der Anspruch besteht dem Grunde nach gar nicht
Ablauf nach dem Einspruch
Nach einem form- und fristgerechten Einspruch wird ein Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt, in der die Forderung inhaltlich geprüft wird. Ich übernehme für Sie die Prüfung der Forderung, die Ausarbeitung des Einspruchs und die Vertretung im weiteren Verfahren.
Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.
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