Erstmaßnahmen am Unfallort
Nach einem Verkehrsunfall sind zunächst die Unfallstelle abzusichern und Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Bei Personenschäden oder wenn sich die Unfallbeteiligten über den Hergang nicht einig sind, ist die Polizei zu verständigen — bei reinen Sachschäden ohne Einigung ebenfalls empfehlenswert, um den Hergang objektiv zu dokumentieren.
Pflichten nach § 4 StVO
Unfallbeteiligte müssen anhalten, den Unfallort nicht unbefugt verlassen und die zur Feststellung des Sachverhalts notwendigen Angaben machen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten — etwa das Verlassen des Unfallorts ohne Meldung — kann sowohl verwaltungsstrafrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben.
Europäischer Unfallbericht und Beweissicherung
Der Europäische Unfallbericht ist ein bewährtes Formular zur gemeinsamen Dokumentation des Unfallhergangs und erleichtert die spätere Schadensregulierung erheblich. Zusätzlich empfiehlt sich, Fotos von der Unfallstelle, den Schäden und der Verkehrssituation zu machen sowie Kontaktdaten allfälliger Zeugen zu notieren.
Schuldfrage nicht vor Ort klären
Am Unfallort sollte keine verbindliche Schulderklärung abgegeben werden — die endgültige Klärung der Verschuldensfrage ist oft komplexer, als es im ersten Moment erscheint, und kann rechtliche Konsequenzen für die spätere Schadensregulierung haben.
Wie es weitergeht
Nach der Erstversorgung und Dokumentation stellt sich die Frage nach Schadenersatz und Schmerzengeld. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Schadenersatz nach Verkehrsunfall. Ich unterstütze Sie von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.