Zivilrecht

Gewährleistungsrecht

Ob mangelhafte Ware, fehlerhafte Handwerkerleistung oder ein Werk, das nicht wie vereinbart funktioniert: Ich setze Gewährleistungsansprüche durch — für Käufer ebenso wie für Unternehmer, die sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.

Was Gewährleistung bedeutet

Wer eine Sache oder Leistung gegen Entgelt erbringt, haftet dafür, dass sie dem Vertrag entspricht — sowohl hinsichtlich ausdrücklich zugesagter Eigenschaften als auch dessen, was gewöhnlich erwartet werden darf. Diese gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer zusätzlichen Herstellergarantie und kann bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden.

Fristen und Beweislastumkehr

Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen grundsätzlich zwei Jahre, für unbewegliche Sachen drei Jahre ab Übergabe. Innerhalb der ersten Jahresfrist nach Übergabe wird vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorlag — danach muss der Käufer dies selbst beweisen.

Gesetzlicher Rahmen: Maßgeblich sind §§ 922 ff ABGB sowie – für Verbrauchergeschäfte – das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Bei Unternehmergeschäften gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 UGB.

Die Rangfolge der Gewährleistungsbehelfe

Zunächst kann Verbesserung oder Austausch verlangt werden. Erst wenn beides unmöglich ist, verweigert wird oder fehlschlägt, kommen Preisminderung oder bei erheblichen Mängeln die vollständige Rückabwicklung (Wandlung) in Betracht.

Unternehmer im Geschäftsverkehr: Rüge- und Untersuchungspflicht

Zwischen Unternehmern gilt eine strengere Regel: Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen, erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Ware unter Umständen als genehmigt, und Gewährleistungsansprüche gehen verloren.

Abgrenzung zur Garantie

Eine Herstellergarantie ist ein freiwilliges, zusätzliches Versprechen und ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht — beide Ansprüche können nebeneinander bestehen. Ich prüfe für Sie, welcher Weg im konkreten Fall der erfolgversprechendere ist.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Gewährleistungsansprüche durchsetzen

Ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Ansprüche durch.

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