Liegenschaftsrecht

Wohnungseigentum begründen und teilen

Ob Neubau mit mehreren Einheiten oder nachträgliche Teilung einer bestehenden Liegenschaft: Die Begründung von Wohnungseigentum erfordert präzise vertragliche und grundbücherliche Gestaltung.

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das dingliche Recht, eine bestimmte Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit ausschließlich zu nutzen und darüber zu verfügen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil an der gesamten Liegenschaft. Es ermöglicht, mehrere Einheiten eines Gebäudes rechtlich selbständig zu behandeln.

Nutzwertfestsetzung

Grundlage jeder Wohnungseigentumsbegründung ist die Festsetzung der Nutzwerte durch einen Sachverständigen. Der Nutzwert bestimmt, welcher Miteigentumsanteil auf welche Einheit entfällt, und ist damit maßgeblich für Stimmrecht, Kostentragung und Wertverhältnis der einzelnen Wohnungen zueinander.

Gesetzlicher Rahmen: Maßgeblich ist das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002). Die Nutzwertfestsetzung erfolgt nach § 9 WEG, entweder einvernehmlich oder durch gerichtliche Festsetzung.

Inhalt des Wohnungseigentumsvertrags

Der Wohnungseigentumsvertrag legt fest, welche Räumlichkeiten wohnungseigentumstauglich sind, wie die Miteigentumsanteile verteilt werden und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Wohnungseigentümer haben. Auch die Kostentragung für die Erhaltung allgemeiner Teile wird darin geregelt.

Miteigentümergemeinschaft und Rücklage

Alle Wohnungseigentümer bilden gemeinsam die Eigentümergemeinschaft, die über die Verwaltung der Liegenschaft entscheidet. Für zukünftige Erhaltungsarbeiten ist gesetzlich eine angemessene Rücklage zu bilden — deren Höhe ist häufig Gegenstand von Diskussionen innerhalb der Gemeinschaft.

Zubehör-Wohnungseigentum

Keller-, Garten- oder Abstellflächen können als Zubehör einer bestimmten Wohnungseigentumseinheit fest zugeordnet werden. Diese Zuordnung sollte im Vertrag eindeutig festgehalten werden, um spätere Nutzungskonflikte innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Wohnungseigentum rechtssicher begründen

Ich erstelle den Wohnungseigentumsvertrag und begleite die grundbücherliche Durchführung.

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