Liegenschaftsrecht

Grundbuch und Lastenfreistellung im Detail

Ein Blick ins Grundbuch verrät, welche Rechte und Lasten auf einer Liegenschaft ruhen. Bei jedem Liegenschaftskauf ist die Lastenfreistellung entscheidend, damit der Käufer eine unbelastete Liegenschaft erhält.

Aufbau des Grundbuchs

Das Grundbuch gliedert sich in das Gutsbestandsblatt (Beschreibung der Liegenschaft), das Eigentumsblatt (Eigentümer) und das Lastenblatt (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Belastungs- und Veräußerungsverbote). Vor jedem Liegenschaftskauf sollte ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt und sorgfältig geprüft werden.

Pfandrechte und deren Löschung

Ist die Liegenschaft mit einem Pfandrecht zugunsten einer Bank belastet, muss dieses im Zuge des Verkaufs gelöscht werden, damit der Käufer eine lastenfreie Liegenschaft erhält. Dazu ist regelmäßig eine Löschungsquittung der Bank erforderlich, die erst nach vollständiger Rückzahlung des besicherten Kredits ausgestellt wird.

Gesetzlicher Rahmen: Grundlage ist das Allgemeine Grundbuchsgesetz (GBG). Grundbucheintragungen erfolgen aufgrund eines Grundbuchsgesuchs samt beglaubigter Aufsandungserklärung.

Treuhandabwicklung zur Lastenfreistellung

In der Praxis wird die Lastenfreistellung meist treuhändig abgewickelt: Der Kaufpreis wird zunächst auf einem Treuhandkonto hinterlegt, ein Teil davon dient zur Ablöse des bestehenden Kredits, erst danach erfolgt die Auszahlung des Restbetrags an den Verkäufer und die Verbücherung zugunsten des Käufers.

Rangordnung für den Verkaufsfall

Um dem Käufer beim Grundbucheintrag Vorrang vor zwischenzeitlichen Belastungen zu sichern, kann eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung angemerkt werden. Diese sichert dem Käufer den Rang für einen bestimmten Zeitraum, auch wenn die endgültige Eintragung erst später erfolgt.

Grundbuchsgesuch und Verbücherung

Nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Lastenfreistellung erfolgt die grundbücherliche Durchführung mittels Grundbuchsgesuch. Ich übernehme diesen gesamten Ablauf für Sie — von der Ersteinsicht ins Grundbuch bis zur endgültigen Einverleibung Ihres Eigentumsrechts.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Sichere Abwicklung Ihres Liegenschaftskaufs

Ich begleite Grundbuchprüfung, Lastenfreistellung und Verbücherung.

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