Wenn eine Behörde in Ihr Recht eingreift
Bescheide von Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft oder anderen Verwaltungsbehörden greifen oft unmittelbar in Alltag und wirtschaftliche Tätigkeit ein — sei es eine Baugenehmigung, eine Gewerbeauflage oder eine Verwaltungsstrafe. Ich prüfe, ob ein Bescheid rechtmäßig ergangen ist, und vertrete Sie in allen Instanzen des Verwaltungsverfahrens.
Verwaltungsverfahren vor der Behörde
Bereits im Verfahren vor der Erstbehörde ist entscheidend, welche Stellungnahmen, Beweisanträge und Einwendungen fristgerecht eingebracht werden. Ich begleite Mandanten von Anfang an, um spätere Rechtsmittel gar nicht erst nötig zu machen — oder sie bestmöglich vorzubereiten.
Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht
Gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann grundsätzlich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erhoben werden. Ich prüfe die Erfolgsaussichten, verfasse die Beschwerde und vertrete Sie in der mündlichen Verhandlung.
Vertretung vor den Höchstgerichten
In bestimmten Fällen ist gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) möglich — etwa bei grundsätzlicher Rechtsfrage oder Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte. Ich prüfe, ob diese außerordentlichen Rechtsmittel im konkreten Fall aussichtsreich sind.
Verwaltungsstrafverfahren
Verwaltungsübertretungen — etwa im Bereich Straßenverkehr, Gewerberecht oder Baurecht — können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Ich prüfe Strafverfügungen und Straferkenntnisse auf ihre Rechtmäßigkeit und vertrete Sie im Einspruchsverfahren sowie vor dem Landesverwaltungsgericht.
Typische Anlässe für verwaltungsrechtliche Vertretung
- Bescheide zu Bau-, Gewerbe- oder Betriebsanlagengenehmigungen
- Verwaltungsstrafverfahren, etwa im Straßenverkehrsrecht
- Beschwerden gegen behördliche Entscheidungen beim Landesverwaltungsgericht
- Revisionen und Beschwerden vor VwGH und VfGH