Strafrecht

Vermögensdelikte: Betrug, Untreue, Veruntreuung

Der Vorwurf von Betrug, Untreue oder Veruntreuung trifft oft Unternehmer und Führungskräfte unerwartet. Ich verteidige in Wirtschaftsstrafverfahren im Bezirk Braunau und Salzburg-Umgebung.

Betrug nach § 146 StGB

Betrug setzt voraus, dass jemand durch Täuschung über Tatsachen einen anderen zu einer Handlung verleitet, die diesen am Vermögen schädigt, wobei der Täter mit Bereicherungsvorsatz handelt. In der Praxis ist häufig strittig, ob tatsächlich eine Täuschung vorlag oder es sich um ein zivilrechtliches Vertragsproblem handelt.

Untreue nach § 153 StGB

Untreue betrifft den Missbrauch einer Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten — etwa durch einen Geschäftsführer, der Gesellschaftsvermögen entgegen den Interessen der Gesellschaft verwendet. Zentral ist der Nachweis eines wissentlichen Befugnismissbrauchs.

Gesetzlicher Rahmen: Maßgeblich sind § 146 StGB (Betrug), § 153 StGB (Untreue) und § 133 StGB (Veruntreuung). Die Strafdrohung steigt mit der Höhe des verursachten Schadens deutlich an.

Veruntreuung nach § 133 StGB

Veruntreuung liegt vor, wenn jemand sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache — etwa Geld oder Waren — widerrechtlich zueignet. Anders als beim Diebstahl war der Täter zunächst rechtmäßig im Besitz der Sache, wendet sie sich aber entgegen der Vereinbarung selbst zu.

Abgrenzung der Tatbestände

Die drei Delikte überschneiden sich in der Praxis häufig und sind nicht immer leicht voneinander abzugrenzen. Die genaue rechtliche Einordnung hat erhebliche Bedeutung für die Verteidigungsstrategie und die zu erwartende Strafhöhe.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Bei Vermögensdelikten ist die Beweislage oft komplex und stützt sich auf umfangreiche Buchhaltungs- und Vertragsunterlagen. Ich prüfe die Aktenlage frühzeitig, nehme Akteneinsicht und entwickle eine auf die konkrete wirtschaftliche Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Verteidigung bei Vermögensdelikten

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