Medizinrecht

Arzthaftung bei Schönheitsoperationen

Bei kosmetischen Eingriffen gelten besonders strenge Aufklärungspflichten, da anders als bei medizinisch notwendigen Behandlungen kein Heilungszweck im Vordergrund steht.

Strengerer Aufklärungsmaßstab bei kosmetischen Eingriffen

Da eine Schönheitsoperation medizinisch nicht zwingend erforderlich ist, verlangt die Rechtsprechung eine besonders umfassende und ausführliche Aufklärung über Risiken, mögliche Komplikationen und realistische Erfolgsaussichten. Je geringer die medizinische Notwendigkeit, desto höher die Anforderungen an die Aufklärung.

Erfolgszusagen und Werbeversprechen

Werden im Vorfeld konkrete ästhetische Ergebnisse zugesichert, kann dies über die reine Aufklärungspflicht hinaus eine eigenständige vertragliche Haftung begründen, wenn das versprochene Ergebnis deutlich verfehlt wird. Werbeaussagen von Kliniken sind daher rechtlich nicht folgenlos.

Rechtlicher Maßstab: Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs verlangt bei nicht indizierten, rein kosmetischen Eingriffen eine gesteigerte Aufklärung. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung trifft, wie bei anderen medizinischen Eingriffen, den behandelnden Arzt.

Abgrenzung: ästhetisches Ergebnis versus Behandlungsfehler

Ein subjektiv unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis allein begründet noch keinen Behandlungsfehler — entscheidend ist, ob der Eingriff nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde. Liegt jedoch ein objektiver Kunstfehler vor oder wurde unzureichend aufgeklärt, können Ansprüche bestehen.

Beweisfragen bei Schönheitsoperationen

Die Beurteilung, ob ein Ergebnis medizinisch vertretbar war oder ein Fehler vorliegt, erfordert regelmäßig ein Sachverständigengutachten aus dem jeweiligen Fachbereich, etwa plastische Chirurgie oder Dermatologie.

Ansprüche bei einem misslungenen Eingriff

Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel kommen Schadenersatz für Korrektureingriffe, Verdienstentgang sowie Schmerzengeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen in Betracht. Ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Ansprüche gegenüber Klinik oder behandelndem Arzt durch.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Ansprüche nach misslungenem Eingriff prüfen

Ich prüfe Aufklärung und Behandlung und begleite die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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