Strengerer Aufklärungsmaßstab bei kosmetischen Eingriffen
Da eine Schönheitsoperation medizinisch nicht zwingend erforderlich ist, verlangt die Rechtsprechung eine besonders umfassende und ausführliche Aufklärung über Risiken, mögliche Komplikationen und realistische Erfolgsaussichten. Je geringer die medizinische Notwendigkeit, desto höher die Anforderungen an die Aufklärung.
Erfolgszusagen und Werbeversprechen
Werden im Vorfeld konkrete ästhetische Ergebnisse zugesichert, kann dies über die reine Aufklärungspflicht hinaus eine eigenständige vertragliche Haftung begründen, wenn das versprochene Ergebnis deutlich verfehlt wird. Werbeaussagen von Kliniken sind daher rechtlich nicht folgenlos.
Abgrenzung: ästhetisches Ergebnis versus Behandlungsfehler
Ein subjektiv unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis allein begründet noch keinen Behandlungsfehler — entscheidend ist, ob der Eingriff nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde. Liegt jedoch ein objektiver Kunstfehler vor oder wurde unzureichend aufgeklärt, können Ansprüche bestehen.
Beweisfragen bei Schönheitsoperationen
Die Beurteilung, ob ein Ergebnis medizinisch vertretbar war oder ein Fehler vorliegt, erfordert regelmäßig ein Sachverständigengutachten aus dem jeweiligen Fachbereich, etwa plastische Chirurgie oder Dermatologie.
Ansprüche bei einem misslungenen Eingriff
Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel kommen Schadenersatz für Korrektureingriffe, Verdienstentgang sowie Schmerzengeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen in Betracht. Ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Ansprüche gegenüber Klinik oder behandelndem Arzt durch.
Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.
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