Erbrecht

Pflichtteil: Ansprüche berechnen und durchsetzen

Auch wer im Testament übergangen wurde, geht meist nicht leer aus: Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass. Ich berechne Pflichtteilsansprüche und setze sie durch — oder wehre unberechtigte Forderungen ab.

Wer pflichtteilsberechtigt ist

Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Erblassers sowie der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Enkelkinder sind pflichtteilsberechtigt, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben. Eltern des Erblassers sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn keine Nachkommen vorhanden sind.

Wie der Pflichtteil berechnet wird

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte dessen, was der Berechtigte als gesetzlicher Erbe erhalten hätte. Berechnungsgrundlage ist der Wert der Verlassenschaft im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der Schulden, aber unter Hinzurechnung bestimmter Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat.

Gesetzlicher Rahmen: Das Pflichtteilsrecht ist in den §§ 756 ff ABGB geregelt. Die Schenkungsanrechnung findet sich in den §§ 781 ff ABGB, die Pflichtteilsminderung in § 776 ABGB. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung bzw. Übergehung.

Schenkungen zu Lebzeiten und Anrechnung

Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden bei der Pflichtteilsberechnung grundsätzlich unbefristet berücksichtigt — unabhängig davon, wie lange sie zurückliegen. Schenkungen an Dritte werden hingegen nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod erfolgt sind. Diese Unterscheidung ist bei der Nachlassplanung von erheblicher Bedeutung.

Pflichtteilsminderung, Stundung und Verzicht

Der Pflichtteil kann unter engen Voraussetzungen gemindert werden, etwa bei fehlendem Naheverhältnis zwischen Erblasser und Berechtigtem über einen längeren Zeitraum. Zudem kann der Erblasser eine Stundung des Pflichtteils anordnen, um etwa den Fortbestand eines Familienunternehmens zu sichern. Ein Pflichtteilsverzicht ist zu Lebzeiten des Erblassers durch notariellen Erbverzichtsvertrag möglich.

Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben — kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, kann der Anspruch mittels Pflichtteilsklage gerichtlich durchgesetzt werden. Ich berechne Ihren Anspruch, verhandle mit den Erben und vertrete Sie im Verfahren.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Pflichtteilsanspruch berechnen lassen

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