Schritt 1: Gesellschaftsvertrag erstellen
Am Anfang steht der Gesellschaftsvertrag, der Firmenwortlaut, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt. Bei Ein-Personen-Gründungen genügt eine vereinfachte Errichtungserklärung.
Schritt 2: Stammkapital und Bareinzahlung
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 35.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte bar einzuzahlen ist. Mit dem sogenannten Gründungsprivileg kann das einzuzahlende Kapital für die ersten zehn Jahre auf 10.000 Euro reduziert werden, was gerade für Start-ups attraktiv ist.
Schritt 3: Notariatsakt und Geschäftsführerbestellung
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Gleichzeitig wird die Geschäftsführung bestellt, die für die Anmeldung der Gesellschaft beim Firmenbuch verantwortlich ist.
Schritt 4: Firmenbucheintragung
Erst mit der Eintragung im Firmenbuch entsteht die GmbH als eigene Rechtsperson. Bis dahin haften die Gründer für Verbindlichkeiten der sogenannten Vorgesellschaft persönlich. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Landesgericht als Firmenbuchgericht.
Schritt 5: Gewerbeanmeldung und Betriebsstart
Nach der Firmenbucheintragung folgt die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Erst danach darf der eigentliche Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Ich begleite Sie durch den gesamten Ablauf, von der Vertragserstellung bis zur betriebsbereiten Gesellschaft.
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