Alkohol und Drogen am Steuer
Lenken in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand ist zunächst eine Verwaltungsübertretung nach der StVO, kann aber bei Unfällen mit Personenschaden zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung unter erschwerenden Umständen.
Fahrerflucht
Das Verlassen eines Unfallorts ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, ist nach § 4 StVO strafbar und wird häufig zusätzlich strafrechtlich relevant, wenn dadurch die Aufklärung eines Personenschadens vereitelt wird. Die Konsequenzen reichen von Verwaltungsstrafen bis zum Führerscheinentzug.
Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
Wird bei einem Verkehrsunfall eine andere Person verletzt oder getötet, kann dies je nach Schwere und Verschuldensgrad ein eigenständiges Strafverfahren nach sich ziehen — unabhängig vom zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Geschädigten.
Führerscheinentzug als Folge
Parallel zum Strafverfahren läuft häufig ein eigenständiges verwaltungsrechtliches Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung. Beide Verfahren sind rechtlich getrennt zu betrachten — mehr dazu auf unserer Seite zum Führerscheinentzug.
Verteidigungsstrategien
Ich prüfe die Beweislage — etwa die korrekte Durchführung von Alkomat- oder Blutuntersuchungen sowie die Kausalität zwischen Fahrverhalten und Unfallfolgen — und entwickle darauf aufbauend eine passende Verteidigungsstrategie für das Straf- und gegebenenfalls das Führerscheinverfahren.
Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.
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