Strafrecht

Ehrenbeleidigung und üble Nachrede

Beleidigungen im Netz, auf Social Media oder unter Nachbarn können strafrechtliche Folgen haben. Ich vertrete sowohl Betroffene als auch Beschuldigte bei Privatanklagen im Bezirk Braunau und Salzburg-Umgebung.

Beleidigung nach § 115 StGB

Wer eine andere Person öffentlich oder vor mehreren Leuten beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer Misshandlung bedroht, macht sich der Beleidigung strafbar. Auch Äußerungen in sozialen Medien können, wenn sie öffentlich einsehbar sind, diesen Tatbestand erfüllen.

Üble Nachrede nach § 111 StGB

Üble Nachrede liegt vor, wenn jemand einem anderen eine verächtliche Eigenschaft oder Gesinnung vorwirft oder ihn eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung herabzusetzen — unabhängig davon, ob die Behauptung wahr oder falsch ist.

Gesetzlicher Rahmen: Maßgeblich sind § 111 StGB (üble Nachrede), § 115 StGB (Beleidigung) und § 297 StGB (Verleumdung, bei bewusst falscher Anschuldigung gegenüber einer Behörde). Diese Delikte werden im Weg der Privatanklage verfolgt.

Verleumdung nach § 297 StGB

Wird jemand wider besseres Wissen bei einer Behörde einer strafbaren Handlung bezichtigt, kann dies als Verleumdung strafbar sein — ein deutlich schwerwiegenderer Vorwurf als die einfache üble Nachrede, da er von Amts wegen verfolgt wird.

Ablauf eines Privatanklageverfahrens

Anders als bei den meisten Delikten wird bei Beleidigung und übler Nachrede nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft ermittelt — der Betroffene muss selbst als Privatankläger tätig werden. Das erfordert eine fristgerechte, formal korrekte Anklage sowie die Bereitschaft, die Anschuldigung im Verfahren auch zu beweisen.

Besonderheiten bei Social Media

Beleidigende Kommentare oder Postings verbreiten sich online rasch und sind oft dauerhaft dokumentierbar, was einerseits die Beweisführung erleichtert, andererseits aber auch die Schwere des Eingriffs in die Ehre erhöhen kann. Ich berate sowohl Betroffene, die sich wehren wollen, als auch Beschuldigte, die sich gegen einen Vorwurf verteidigen müssen.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Ehre und Rechte durchsetzen

Ich vertrete Sie im Privatanklageverfahren — als Betroffener oder Beschuldigter.

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